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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Allein aus der Befürchtung, ein in der Zukunft liegender und somit völlig ungewisser Ausgang einer Wahl (offenbar in die Volksvertretung) könnte zugunsten einer dem Asylwerber nicht genehmen politischen Partei ausfallen, kann eine gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgung oder begründete Furcht vor einer solchen nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010976.X01Im RIS seit
20.11.2000