RS Vwgh 1993/3/10 92/01/0976

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Veröffentlicht am 10.03.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Allein aus der Befürchtung, ein in der Zukunft liegender und somit völlig ungewisser Ausgang einer Wahl (offenbar in die Volksvertretung) könnte zugunsten einer dem Asylwerber nicht genehmen politischen Partei ausfallen, kann eine gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgung oder begründete Furcht vor einer solchen nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010976.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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