RS Vwgh 1993/3/16 90/14/0263

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Veröffentlicht am 16.03.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in: SWK 36/1993 A 585-586;

Rechtssatz

Erleidet der Abgabepflichtige an seinem eigenen, von ihm auch beruflich verwendeten Kfz während einer beruflich veranlaßten Fahrt einen Hagelschaden und wird das Fahrzeug in unrepariertem Zustand verkauft, so führt der Hagelschaden beim Abgabepflichtigen auch im Jahr der Veräußerung nicht zu Werbungskosten, weil lediglich "Mindereinnahmen" bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes (des Privatvermögens) vorliegen. "Mindereinnahmen" führen überdies nicht zu Werbungskosten, weil es sich hiebei nicht um Aufwendungen ("Abflüsse") zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen handelt (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0180, VwSlg 6222 F/1987).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140263.X01

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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