RS Vwgh 1993/3/16 91/05/0153

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Veröffentlicht am 16.03.1993
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §74 Abs1;
AVG §74 Abs2;
EisbEG 1954 §44;
LStVwG OÖ 1975 §60 Abs1;

Rechtssatz

Zu den Kosten des Enteignungsverfahrens iSd § 44 EisbEG 1954 zählen auch jene der rechtsfreundlichen Vertretung (hier zeigte der Vertreter des Enteignungsgegners schon in der mündlichen Verhandlung vertretbare Lösungsvarianten auf, die hinsichtlich der Notwendigkeit der Enteignung wenigstens eines Teiles der für die Enteignung wenigstens eines Teiles der für die Enteignung ins Auge gefaßten Fläche nicht ungerechtfertigt waren und auch nicht auf einer unvertretbaren Rechtsauffassung beruhten (Hinweis E VS 11.2.1993, 90/06/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991050153.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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