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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus der demokratischen Legitimation einer Regierung allein kann nicht darauf geschlossen werden, diese würde unter keinen Umständen Versuche zur Ausschaltung politischer Gegner unternehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010720.X04Im RIS seit
20.11.2000