RS Vwgh 1993/3/18 92/09/0230

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0058 3

Stammrechtssatz

Maßgebend für ein Volontärverhältnis iSd § 3 Abs 5 AuslBG ist allein, daß der Entgeltanspruch nicht gegenüber dem mit der Ausbildung betrauten österreichischen Unternehmen besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090230.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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