RS Vwgh 1993/3/18 92/01/0720

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FlKonv Art1 AbschnF;

Rechtssatz

Nachforschungen wegen der Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen (Kampfhandlungen zwischen Anhängern der Jatio Partei und der BNP im Bereich der Universität in Dhaka, bei der mehrere Studenten erschossen wurden) müssen in einem solchen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit bzw Meinung des Asylwerbers stehen, die es rechtfertigt, die wegen dieser Tat drohende Strafverfolgung sei als Verfolgung wegen der politischen Gesinnung (oder aus einem anderen in der FlKonv angeführten Grund) anzusehen (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010720.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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