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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Nachforschungen wegen der Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen (Kampfhandlungen zwischen Anhängern der Jatio Partei und der BNP im Bereich der Universität in Dhaka, bei der mehrere Studenten erschossen wurden) müssen in einem solchen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit bzw Meinung des Asylwerbers stehen, die es rechtfertigt, die wegen dieser Tat drohende Strafverfolgung sei als Verfolgung wegen der politischen Gesinnung (oder aus einem anderen in der FlKonv angeführten Grund) anzusehen (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010720.X01Im RIS seit
20.11.2000