RS Vwgh 1993/3/18 92/01/0720

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FlKonv Art1 AbschnF;

Rechtssatz

Fällt die ins Treffen geführte Inhaftierung wegen eines Vorfalles, bei dem ein Mann getötet worden ist, in einen Zeitraum, in dem die Jatio-Partei (Dhaka), der der Asylwerber angehörte, seinen Angaben zufolge an der Macht war, kann die Inhaftierung nicht als politisch motiviert angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010720.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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