RS Vwgh 1993/3/18 92/01/0234

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der von der belangten Behörde aus dem Verlust der Waffe und dem Umstand, daß der Bf über den Vorgang nur Mutmaßungen aufstellen konnte, gezogene Schluß, der Bf habe die gebotene Sorgfalt nicht eingehalten, erweist sich nicht als rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010234.X03

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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