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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs3Rechtssatz
VerfGG §87 Abs3; Art144 Abs3 B-VG; Der Antrag auf Beschwerdeabtretung an den VwGH war abzuweisen, weil eine solche Abtretung nur für den - hier nicht gegebenen - Fall einer abweisenden Sachentscheidung oder Ablehnung der Behandlung vorgesehen ist, nicht hingegen auch bei Zurückweisung einer unzulässigen Beschwerde
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B472.1985Dokumentnummer
JFR_10139395_85B00472_01