RS Vwgh 1993/3/22 92/10/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1993
beobachten
merken

Index

70/08 Privatschulen

Norm

PrivSchG 1962 §17 Abs1;
PrivSchG 1962 §18 Abs1;
PrivSchG 1962 §19 Abs1;

Rechtssatz

Der "Personalaufwand" iSd § 17 Abs 1 PrivSchG umfaßt nur Ausgaben für Personen, die ihre Lehrertätigkeit für die Privatschule in einem Dienstverhältnis (entweder zum Rechtsträger der Schule oder zu der nach § 19 Abs 1 legcit zuweisenden Gebietskörperschaft) erbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100077.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten