RS Vwgh 1993/3/22 93/13/0020

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §110 Abs3;
BAO §244;

Rechtssatz

Eine Berufung gegen eine verfahrensleitende Verfügung ist - ungeachtet der Frage, ob die Verfügung zu Recht (hier:

Bescheid betreffend Verlängerung einer Berufungsfrist erging vor der Erledigung eines Antrages auf ergänzende Bescheidbegründung) ergangen ist - nicht zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993130020.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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