RS Vwgh 1993/3/22 92/13/0151

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §85 Abs1;
BAO §85 Abs2;

Rechtssatz

Weist eine schriftliche Vollmacht keine handschriftliche Unterfertigung auf, ist kein Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs 2 BAO durchzuführen, da eine Vollmachtsurkunde kein Anbringen iSd § 85 Abs 1 BAO darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130151.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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