RS Vwgh 1993/3/23 93/11/0041

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Veröffentlicht am 23.03.1993
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
44 Zivildienst

Norm

VwGG §34 Abs1;
ZDG 1986 §7 Abs4 idF 1991/675;

Rechtssatz

Das ZDG sieht einen Anspruch auf "Unterbrechung" der Zivildienstleistung nicht vor, im Gegenteil: Nach § 7 Abs 4 ZDG Nov 1991 ist der Zivildienst - von einigen Ausnahmen abgesehen - ohne Unterbrechung zu leisten. Mangels Rechtsanspruch auf Unterbrechung der Zivildienstleistung kann der Bf durch den angefochtenen Bescheid in dem geltend gemachten Recht - dem "subjektiv-öffentlichen Anspruch" auf Unterbrechung des ordentlichen Zivildienstes - nicht verletzt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110041.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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