RS Vwgh 1993/3/25 92/16/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1993
beobachten
merken

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z3 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0118

Rechtssatz

Die Bezeichnung des Kontos, auf dem die geleisteten Einzahlungen buchmäßig ihren Niederschlag finden, ist nicht von entscheidender Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr nach § 2 Z 3 lit b KVG, daß die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Diese werterhöhende Eigenschaft einer Leistung setzt zwar nicht voraus, daß sich der Wert eines Gesellschaftsrechtes tatsächlich erhöht oder daß die Erhöhung tatsächlich bestehen bleibt; sie muß aber zumindest als wirtschaftlich-praktische Möglichkeit gegeben sein (Hinweis Dorazil, KVG, S 71, Randziffer 1.1.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160117.X02

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten