Norm
KVG 1934 §2 Z3 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0118Rechtssatz
Die Bezeichnung des Kontos, auf dem die geleisteten Einzahlungen buchmäßig ihren Niederschlag finden, ist nicht von entscheidender Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr nach § 2 Z 3 lit b KVG, daß die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Diese werterhöhende Eigenschaft einer Leistung setzt zwar nicht voraus, daß sich der Wert eines Gesellschaftsrechtes tatsächlich erhöht oder daß die Erhöhung tatsächlich bestehen bleibt; sie muß aber zumindest als wirtschaftlich-praktische Möglichkeit gegeben sein (Hinweis Dorazil, KVG, S 71, Randziffer 1.1.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160117.X02Im RIS seit
11.06.2001