RS Vwgh 1993/3/25 92/16/0146

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Veröffentlicht am 25.03.1993
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z3 litb;

Rechtssatz

Auch dann, wenn die Abgabenpflichtige (hier GmbH ua zur Errichtung und zum Betrieb von Sportanlagen) darauf hinweist, daß ein großer Unterschied bestehe, ob ein Zuschuß der Gemeinde als Gesellschaftereinlage oder als Subvention zu bilanzieren sei, ist die bilanzmäßige Behandlung der Zuwendungen unbeachtlich (Hinweis E 28.3.1974, 625/73, VwSlg 4666 F/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160146.X05

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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