Norm
KVG 1934 §2 Z3 litb;Rechtssatz
Auch dann, wenn die Abgabenpflichtige (hier GmbH ua zur Errichtung und zum Betrieb von Sportanlagen) darauf hinweist, daß ein großer Unterschied bestehe, ob ein Zuschuß der Gemeinde als Gesellschaftereinlage oder als Subvention zu bilanzieren sei, ist die bilanzmäßige Behandlung der Zuwendungen unbeachtlich (Hinweis E 28.3.1974, 625/73, VwSlg 4666 F/1974).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160146.X05Im RIS seit
11.06.2001Zuletzt aktualisiert am
11.02.2011