Norm
KVG 1934 §2 Z3 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0118Rechtssatz
Bei einer Verrechnungsmodalität, bei der die Kosten und Zahlungen der privaten Lebensführung des Kommanditisten über das Konto des Unternehmens abgewickelt werden, ist Voraussetzung für die Eignung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, daß den jeweiligen Einzahlungen Einlagencharakter zukommt und durch die Art der Verrechnung eine tatsächlich "wirtschaftliche Stärkung der Finanzkraft" des Unternehmens eingetreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160117.X03Im RIS seit
11.06.2001