RS Vwgh 1993/3/25 92/16/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1993
beobachten
merken

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z3 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0118

Rechtssatz

Bei einer Verrechnungsmodalität, bei der die Kosten und Zahlungen der privaten Lebensführung des Kommanditisten über das Konto des Unternehmens abgewickelt werden, ist Voraussetzung für die Eignung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, daß den jeweiligen Einzahlungen Einlagencharakter zukommt und durch die Art der Verrechnung eine tatsächlich "wirtschaftliche Stärkung der Finanzkraft" des Unternehmens eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160117.X03

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten