RS Vwgh 1993/3/25 91/16/0084

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Veröffentlicht am 25.03.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §36 Abs1;
ZollG 1955 §174 Abs3 lita;

Rechtssatz

"Erstmalig vorschriftswidrig" iSd § 174 Abs 3 lit a erster Fall ZollG 1955 verfügt der Versender, der die gesetzlich geforderte Beigabe einer Zollerklärung unterläßt und solcherart bewirkt, daß die nicht von der Stellung befreiten Briefmarken nicht der für sie vorgesehenen Zollkontrolle unterzogen werden (Hinweis E 21.10.1982, 82/16/0095, 82/16/0096). Liegen auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale vor, dann hat der Versender finanzstrafrechtlich je nach der Schuldform entweder das Finanzvergehen des Schmuggels (§ 35 Abs 1 FinStrG) oder der Verzollungsumgehung (§ 36 Abs 1 FinStrG) zu vertreten (Hinweis E 15.10.1987, 87/16/0090).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991160084.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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