RS Vwgh 1993/3/26 91/17/0116

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Veröffentlicht am 26.03.1993
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs3;

Rechtssatz

Auch bei der Verwertung bestimmter, hochwertiger Rinderrassen fällt nicht nur hochwertiges Fleisch, dem keine Konkurrenz aus der Inlandsproduktion gegenübersteht, sondern auch minderwertiges Fleisch (Wade, Rippe) an, welches mit dem Fleisch inländischer Rinder anderer Tierrassen auf dem Markt konkurrieren würde. (Unter Hinweis auf die Marktverhältnisse ist daher die Bewilligung nach § 13 Abs 3 ViehWG zu Recht versagt worden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170116.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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