RS Vwgh 1993/3/29 91/15/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1;
BAO §299 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0198 E 29. November 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Bescheidbehebung gem § 299 BAO erweist sich auch als gerechtfertigt, wenn ein anderer als der von der Oberbehörde ins Treffen geführte Behebungstatbestand erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991150053.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten