RS Vwgh 1993/3/30 92/04/0242

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Veröffentlicht am 30.03.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

GewO 1973 §13 Abs7;
SGG;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/10 92/04/0059 4 (hier: alleinvertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer)

Stammrechtssatz

Die Frage, ob einer natürlichen Person ein maßgeblicher Einfluß im Sinne des § 13 Abs 7 GewO 1973 auf den Betrieb der Geschäfte einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft des Handelsrechtes zusteht, ist nach den für den Beschwerdefall in Betracht kommenden Sachverhaltsumständen zu beantworten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040242.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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