RS Vwgh 1993/3/31 92/01/0912

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
AsylG 1991 §17 Abs4 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0913 93/01/0012

Rechtssatz

Die Behauptung, daß in Serbien "ethnische Säuberungen im großen Stil" stattfänden, von denen vor allem Moslems betroffen wären, kann iSd § 17 Abs 4 Z 1 AsylG 1991 weder auf Grund der allgemeinen Erfahrung noch auf Grund der Rechtslage oder Rechtsanwendung dieses Staates angenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010912.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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