RS Vwgh 1993/3/31 92/01/0754

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/14 92/01/0460 2

Stammrechtssatz

Die Nichtzulassung zum Studium aus weltanschaulichen und politischen Gründen ist eine Unbill, die in totalitären Staaten von allen Staatsangehörigen in gleicher Weise hingenommen werden muß (Hinweis E 8.11.1989, 89/01/0348).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010754.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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