RS Vwgh 1993/3/31 92/01/0402

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;
AVG §63 Abs2;
B-VG Art129a Abs1 Z3;
EGVG Art5;
VStG §51 Abs1;
VStG §51c;

Rechtssatz

War Gegenstand der Berufung ein Verwaltungshandeln im Rahmen einer Amtshandlung der Bundespolizeidirektion, die im Dienste der Strafjustiz vorzunehmen war, erfaßt die Anordnung der sinngemäßen Geltung der Bestimmungen des VStG über das Verwaltungsstrafverfahren in einem solchen Fall auch jene Vorschriften, die die Zuständigkeit der Behörde (hier des UVS) normieren. Dies hat auch für jene verfahrensrechtlichen Bescheide zu gelten, die in einem solchen Verfahren ergehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010402.X04

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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