RS Vwgh 1993/3/31 92/01/0717

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/17 91/01/0207 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob der Verlust des Arbeitsplatzes als Verfolgung im Sinne der Konvention anzusehen ist, und somit zur Glaubhaftmachung eines Fluchtgrundes im Sinne der zitierten Vorschrift dienen kann, kommt es nicht nur auf einen Zusammenhang des Arbeitsplatzverlustes mit einem der in der Konvention genannten Gründe an, sondern insbesondere auf die Auswirkungen des Arbeitsplatzverlustes auf die Lebensgrundlage des Asylwerbers, denn der Verlust des Arbeitsplatzes kann nur dann als Verfolgung im Sinne der Konvention gewertet werden, wenn damit eine massive Bedrohung der Lebensgrundlage verbunden wäre (E 13.11.1991, 91/01/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010717.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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