RS Vwgh 1993/3/31 92/02/0326

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark

Norm

GVG Stmk 1983 §1 Abs1;
GVG Stmk 1983 §7 Z4;

Rechtssatz

Auch im Rahmen einer Erwerbsgärtnerei wird Grund und Boden zur Hervorbringung von Pflanzen und pflanzlichen Früchten und somit auf eine für einen Landwirt oder Forstwirt signifikante Weise genutzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992020326.X02

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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