RS Vwgh 1993/3/31 93/02/0045

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Rechtssatz

Die Besorgnis einer Hinderung des Verkehrs wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß den Verkehrteilsnehmern eine andere Routenwahl offensteht, um ihr Ziel zu erreichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020045.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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