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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Eine ohne weitere Konsequenzen beendete Inhaftierung läßt nicht den Schluß zu, der Asylwerber habe mit weiteren, gegen ihn gerichtetem Vorgehen wegen eines von ihm organisierten Streiks zu rechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010717.X02Im RIS seit
20.11.2000