RS Vwgh 1993/3/31 92/01/0717

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Eine ohne weitere Konsequenzen beendete Inhaftierung läßt nicht den Schluß zu, der Asylwerber habe mit weiteren, gegen ihn gerichtetem Vorgehen wegen eines von ihm organisierten Streiks zu rechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010717.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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