RS Vwgh 1993/3/31 92/01/0912

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0913 93/01/0012

Rechtssatz

Die Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen der Demokratischen Partei von Kosovo ist nicht geeignet, Verfolgung oder begründete Furcht vor einer solchen glaubhaft zu machen, wenn der Asylwerber nicht einmal behauptet, daß seine Teilnahme an diesen Veranstaltungen bekannt geworden wäre oder daß sonst deswegen gegen ihn behördliche Schritte gesetzt worden wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010912.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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