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16 MedienrechtNorm
StGG Art13 Abs2Rechtssatz
MedienG; PlakatierungsV der Linzer BPolDion; §48 MedienG enthält eine die Plakatierungsfreiheit gewährleistende und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelung; auch keine Bedenken gegen die im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung ergangene Ausführungsbestimmung des §1 Abs2 PlakatierungsV; keine Anhaltspunkte für denkunmögliche Gesetzesanwendung oder willkürliches Vorgehen bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe nach Bestimmungen der VMedienG; PlakatierungsV der Linzer BPolDion; §48 MedienG enthält eine die Plakatierungsfreiheit gewährleistende und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelung; auch keine Bedenken gegen die im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung ergangene Ausführungsbestimmung des §1 Abs2 PlakatierungsV; keine Anhaltspunkte für denkunmögliche Gesetzesanwendung oder willkürliches Vorgehen bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe nach Bestimmungen der römisch fünf
Schlagworte
Pressefreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Verwaltungsstrafrecht, PlakatierungsverordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B290.1984Zuletzt aktualisiert am
13.08.2010