RS Vwgh 1993/4/1 93/06/0047

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Veröffentlicht am 01.04.1993
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L82000 Bauordnung
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

BauRallg;
WEG 1975 §12 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Da die Bescheinigung gemäß § 12 Abs 2 Z 2 WEG 1975 nur den rechtlich genehmigten Zustand feststellt, kann mit einem Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung nicht eine Änderung der Baubewilligung erteilt werden (Hinweis E 15.12.1988, 85/06/0110; hier die Baubewilligung lautend auf eine "Apartment-Pension-garni", also auf ein Hotel, dessen Betrieb auch die Vermietung von Apartments umfaßt, steht einer Bescheinigung baurechtlich selbständiger Wohnungen oder sonstiger Objekte entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060047.X02

Im RIS seit

28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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