RS Vwgh 1993/4/1 93/06/0068

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Veröffentlicht am 01.04.1993
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Vlbg 1973 §16 Abs3;
RPG Vlbg 1973 §20;

Rechtssatz

Die Rechtsfrage, welcher Regelungsinhalt Flächenwidmungsplänen zugrunde zu legen ist, ist unabhängig von der räumlichen Ausgestaltung des Bauprojektes zu lösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060068.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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