RS Vwgh 1993/4/14 93/18/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1993
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1;
StGB §83 Abs1;
StGB §84 Abs1;

Rechtssatz

Auch wenn eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen § 83 Abs 1 und § 84 Abs 1 StGB für sich allein gesehen keine "bestimmte Tatsache" iSd § 18 Abs 1 FrG darstellt, ist es rechtlich einwandfrei, diese Verurteilung zur Gewichtung des für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes sprechenden öffentlichen Interessen zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180142.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten