RS Vwgh 1993/4/14 92/18/0482

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AZG §20 Abs1 litb;
AZG §20;
AZG §28 Abs1;
AZG §9;

Rechtssatz

Beruft sich der Arbeitgeber auf die Verwirklichung eines der im § 20 AZG normierten Tatbestände, so obliegt es ihm, im Verwaltungsverfahren diesbezüglich konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen aufzustellen.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180482.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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