RS Vwgh 1993/4/14 92/13/0278

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §83;
FinStrG §33;

Beachte

Bespr in AnwBl Nr 9/1993, S 686-687

Rechtssatz

Für die Annahme der Täterschaft des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung genügt jede faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten des Steuerpflichtigen. Es kommt dabei nicht auf eine formelle Vertretungsbefugnis, sondern nur auf die faktische Besorgung an (Hinweis E 5.10.1987, 86/15/0022; E 12.3.1991, 90/14/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130278.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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