RS Vwgh 1993/4/22 92/09/0363

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1990/473;
DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1990/473 ;
DMSG 1923 §3 idF 1990/473 ;

Rechtssatz

Ist das Haus auf Grund fachkundiger Beurteilung in seinem derzeitigen Zustand als Denkmal anzusehen, dann entspricht seine Unterschutzstellung auch dann dem Gesetz, wenn es nicht in allen Details der ursprünglichen Planung entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090363.X03

Im RIS seit

15.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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