RS Vwgh 1993/4/23 91/17/0145

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Veröffentlicht am 23.04.1993
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37059 Anzeigenabgabe Wien

Norm

AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1;
AnzeigenabgabeG Wr 1983 §5 Abs1;
LAO Wr 1962 §145 Abs1;
LAO Wr 1962 §19 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle des Vorliegens von Sponsoring-Vereinbarungen hat die Behörde festzustellen, welcher Teil der erbrachten Leistungen tatsächlich als Entgelt für die konkreten Anzeigen anzusehen ist. Dies ist mangels einer diesbezüglichen Vereinbarung im Wege der Schätzung gemäß § 145 Abs 1 Wr LAO in Anlehnung an die beim betroffenen Verein allenfalls üblichen, ansonsten verkehrsüblichen Entgelte zu ermitteln (Hinweis E 17.10.1974, 666/74, VwSlg 4740 F/1974; E 5.7.1982, 17/2724/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170145.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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