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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §52 Abs2;Rechtssatz
Ein aus objektiven Umständen sich ergebender Wahrscheinlichkeitsschluß für eine Verbauung in absehbarer Zeit ist insbesondere gerechtfertigt bei einer Flächenwidmung als Bauland (Wohngebiet), Aufschließung durch eine Strom, Wasser und Kanal führende Straße mit öffentlichem Verkehr und die bauliche Entwicklung in dem diese Grundfläche umfassenden Ortsgebiet. Der Bedarf nach Baugrundstücken kann auch aus der baulichen Entwicklung in dem die Grundfläche umfassenden Ortsgebiet erschlossen werden (Hinweis auf E 2.12.1985, 84/15/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991150025.X03Im RIS seit
14.01.2002