RS Vwgh 1993/4/27 93/08/0008

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
65/02 Besonderes Pensionsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §311 Abs1;
ASVG §311 Abs4;
AVG §56;
BThPG 1958 §1 Abs1 lita;
BThPG 1958 §3 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Anspruch auf Ruhegenuß nach dem Bundestheaterpensionsgesetz beruht auf Privatrecht und nicht auf öffentlichem Recht, sodaß darin nicht mit Bescheid abzusprechen ist (Hinweis E 13.11.1985, 85/09/0245, (hier: kann daher das Schreiben, mit dem der Generalsekretär des Bundestheaterverbandes den Bundestheaterbediensteten in den "dauernden Ruhestand versetzt" und ihm die Gewährung eines Ruhegenusses angekündigt hat, rechtens nicht als Bescheid und damit als eigenständige Anspruchsgrundlage für den Ruhegenuß des Dienstnehmers, gedeutet werden). Es ist aber auch ausgeschlossen, die tatsächliche Gewährung des Ruhegenusses dem Anspruch gleichzuhalten, weil § 311 ASVG in seinem Wortlaut zwischen "Anspruch" (in Abs 1) und "Gewährung" solcher Ruhegenußleistungen (in Abs 4) unterscheidet und daran unterschiedliche Rechtsfolgen knüpft.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des PrivatrechtsAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080008.X06

Im RIS seit

27.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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