RS Vwgh 1993/4/27 93/04/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung

Norm

AHG 1949;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Das vom Bf geltend gemachte Interesse an einem "präjudiziellen höchstgerichtlichen Erkenntnis zum gesetzmäßigen Vollzug des AHG 1984" vermag ein aufrechtes Rechtsschutzintresse des Bf an einer Entscheidung über die vorliegende Beschwerde nicht zu begründen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040016.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten