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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AHG 1949;Rechtssatz
Das vom Bf geltend gemachte Interesse an einem "präjudiziellen höchstgerichtlichen Erkenntnis zum gesetzmäßigen Vollzug des AHG 1984" vermag ein aufrechtes Rechtsschutzintresse des Bf an einer Entscheidung über die vorliegende Beschwerde nicht zu begründen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040016.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010