RS Vwgh 1993/4/27 93/11/0050

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 lita;

Rechtssatz

Gewalttätigkeiten im gesellschaftlichen Umgang rechtfertigen insbesondere die Befürchtung, die betreffende Person könne durch aggressives Verhalten im Straßenverkehr auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110050.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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