RS Vwgh 1993/4/27 92/04/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1993
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs2;

Rechtssatz

Eine Sicherheitsmaßnahme oder Vorkehrung nach § 360 Abs 2 GewO 1973 muß mit dem Ausmaß der angenommenen Gefährdung oder Belästigung vergleichend in Beziehung gesetzt werden können (Hinweis E 6.3.1984, 83/04/0294, VwSlg 11344 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040174.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten