RS Vwgh 1993/4/28 89/12/0149

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/02 Bundeslehrer

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
BLVG 1965 §8 Abs3 idF 1975/399 ;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/12/0153

Rechtssatz

Die (im öffentlichen Interesse durch Bescheid gewährte) Lehrpflichtermäßigung ist mit einer (näher bestimmten) Minderung der Bezüge "zu verbinden". Das bedeutet, daß über beides (Ursache und Folge) gleichzeitig bescheidförmig abzusprechen ist.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120149.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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