RS Vwgh 1993/4/28 91/12/0247

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1993
beobachten
merken

Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §1;
DVG 1984 §1;
GehG 1956 §13b;
GehG 1956 §25 Abs1;
JN §1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde (Dienstbehörde) zur Entscheidung über einen Antrag auf Vergütung für Nebentätigkeit gem § 25 GehG eines Beamten auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit einem Rechtsträger, der nicht Dienstgeber ist (hier: Österr.Akademie der Wissenschaften), sowie zur Frage der Verjährung des Anspruches gem § 13b GehG.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Zivilrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991120247.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten