RS Vwgh 1993/4/28 89/13/0247

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ausführungen zum Vorliegen eines Verschuldens iSd § 303 Abs 1 lit b BAO, wenn eine Partei von der Möglichkeit, in das gemäß § 143 Abs 1 StPO erstellte Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände Einsicht zu nehmen, keinen Gebrauch machte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130247.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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