RS Vwgh 1993/4/29 90/06/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1993
beobachten
merken

Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/03 Außerstreitverfahren

Norm

ABGB §825;
AußStrG §170;
RPG Vlbg 1973 §34;

Rechtssatz

Das Bestreben, im Zuge einer Erbteilung Alleineigentum zu schaffen, kann als triftiger wirtschaftlicher Grund iSd § 34 Abs 2 lit c Vlbg RPG angesehen werden. Die Vermeidung ideellen Miteigentums mit all seinen Problemen stellt grundsätzlich einen triftigen Grund für die Realteilung dar. Damit scheidet der Versagungsgrund des § 34 Abs 2 lit c Vlbg Raumplanungsgesetz von vornherein aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990060063.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten