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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §28 Abs1 Z2;Rechtssatz
Wurden beide gegen ein und denselben Bescheid - wegen Unklarheit der belangten Behörde - erhobenen Beschwerden gleichzeitig eingebracht, so ist wegen Konsumation des Beschwerderechts diejenige zurückzuweisen, welche gegen die falsche belangte Behörde gerichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060011.X02Im RIS seit
11.07.2001