RS Vwgh 1993/4/29 93/06/0011

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Veröffentlicht am 29.04.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wurden beide gegen ein und denselben Bescheid - wegen Unklarheit der belangten Behörde - erhobenen Beschwerden gleichzeitig eingebracht, so ist wegen Konsumation des Beschwerderechts diejenige zurückzuweisen, welche gegen die falsche belangte Behörde gerichtet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060011.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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