Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/12/0222Rechtssatz
Der Verdienstentgang durch Kürzung der Bezüge, der dem Beamten als Folge der Suspendierung vom Dienst kraft Gesetzes entsteht, darf nicht als Schaden angesehen werden, der im Wege des Aufwandersatzes vom Beamten wieder eingefordert werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120117.X01Im RIS seit
03.04.2001