RS Vwgh 1993/4/30 90/17/0390

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Veröffentlicht am 30.04.1993
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Index

L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §93;
GdGetränkesteuerG OÖ §3 litd;

Rechtssatz

Die Vorjudikatur zur Befreiungsbestimmung des § 3 lit d OÖ GdGetränkesteuerG (Hinweis E 5.7.1982, 81/17/0130, E 13.9.1982, 82/17/0108; E 25.11.1983, 83/17/0208 bis 0212) steht einer Auslegung, daß auch der Betriebsrat (Betriebsratsfonds) bei Abgabe von Getränken an die betriebszugehörigen Arbeitnehmer von der Getränkesteuer befreit ist, nicht entgegen, und zwar deswegen, weil das Schwergewicht der Aussage der Vorjudikatur fallbezogen darauf abgestellt ist, daß jemand an SEINE Dienstnehmer Getränke abgibt und nicht Dienstnehmer eines anderen Dienstgebers mit Getränken versorgt. Die hier vorliegende Fallgestaltung, daß der Betriebsrat durch den Betriebsratsfonds an die Arbeitnehmer desselben Betriebes Getränke abgibt, war nicht Gegenstand der Vorjudikatur.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990170390.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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