RS Vfgh 1986/9/26 B859/85

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Veröffentlicht am 26.09.1986
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
B-VG Art144 Abs3
FremdenpolizeiG §5 Abs1
FremdenpolizeiG §11 Abs2
FremdenpolizeiG §13
PersFrSchG §4
VfGG §88
ZustellG §9 Abs1

Rechtssatz

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die Anordnung der Verhängung der Schubhaft schließt auch die Festnahme ein; Festnahme des Bf. und darauffolgende Anhaltung konnte bis zur wirksamen Zustellung des Schubhaftbescheides an den Rechtsvertreter des Bf. nicht auf das FrPG gestützt werden; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit

Art144 Abs1 B-VG; aufgrund eines vollstreckbaren Schubhaftbescheides erfolgte Festnahme, Anhaltung und Abschiebung sind Maßnahmen, die der Vollstreckung der vorangegangenen Bescheide (Verhängung des Aufenthaltsverbotes und der Schubbaft) dienen - keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung nach wirksamer Zustellung des Schubhaftbescheides und gegen die Abschiebung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Fremdenpolizei, Schubhaft, Festnehmung, Zustellung, Verwaltungsverfahren Vollstreckung, Ausübung unmittelbarer Befehls- ung Zwangsgewalt, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Abtretung, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B859.1985

Dokumentnummer

JFR_10139074_85B00859_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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