RS Vwgh 1993/5/3 93/18/0212

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Veröffentlicht am 03.05.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §12 Abs1;

Rechtssatz

Hält sich ein Lkw-Lenker nach Rückkehr von einer Fahrt längere Zeit im Betriebsgelände seines Arbeitgebers auf, so ist die Zeit dieser Anwesenheit jedenfalls als Arbeitszeit zu qualifizieren (Hinweis E 14.1.1993, 92/18/0402).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180212.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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